Auslandsreise-Krankenversicherung – wichtiger Zusatzschutz der PKV
Grundsätzlich gilt, dass die gesetzliche Krankenversicherung für medizinische Behandlungen im akuten Fall in Leistung tritt, wenn der Versicherte in einem EU-Mitgliedsstaat erkrankt oder einen Unfall erleidet. Jedoch zahlen die Krankenkassen nur für die Leistungen, die auch in der Bundesrepublik anfallen würden. Aus diesem Grunde müssen gesetzlich Krankenversicherte oft damit rechnen, einen Teil ihrer Kosten aus der eigenen Tasche bezahlen zu müssen.
Vor einer Auslandsreise Krankheitskosten absichern
Wer sich vor den Risiken, Krankheitskosten zum Teil selber zahlen zu müssen schützen will, sollte sich für eine Zusatzpolice der privaten Krankenversicherung entscheiden, selbst wenn die Reise in ein Land geht, mit dem die Bundesrepublik ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat. Geht es gar in ein Land außerhalb der EU, kann der Kassenpatient, der einen Zusatzschutz abgeschlossen hat, profitieren. Schließlich zahlt die gesetzliche Krankenversicherung nicht für Behandlungskosten, die in diesen Ländern anfallen. Akzeptiert ein Arzt nicht den Auslandskrankenschein der Kasse, wird nicht selten die Rechnung über ein höheres Arzthonorar abgerechnet, das nicht in voller Höhe in der Heimat getragen will. Die Auslandsreise-Krankenversicherung der privaten Krankenversicherung bietet einen umfassenden Schutz für geringe Beiträge.
Vergleiche bringen Einsparungen
Bevor ein Antragsteller einen Vertrag unterschreibt, lohnt sich auch immer ein eingehender Preisvergleich. Verbunden damit ist auch ein Konditionenvergleich, der frühzeitig auf den Prüfstand gehört. In der Regel kann der Versicherte beliebig viele Einzelreisen innerhalb des Versicherungsjahres unternehmen, die jedoch nicht länger als sechs bis zu acht Wochen dauern dürfen. Auch die anderen Leistungen sollten miteinander verglichen werden. Wer beispielsweise chronisch krank ist, findet nicht bei jedem privaten Versicherungsunternehmen einen ausreichenden Schutz. Im Ernstfall kann das Versicherungsunternehmen gar die Leistung verweigern, wenn der Versicherte seine Krankheit nicht rechtzeitig anzeigt. Im Grundsatz gilt, dass keine Auslandsreise-Krankenversicherung die Behandlungskosten bezahlt, wenn ein medizinischer Eingriff der Grund der Auslandsreise war.
Klauseln müssen überprüft werden
Die sogenannte Vorleistungsklausel beinhaltet, dass die Zusatzversicherung lediglich die Restkosten übernimmt, die nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt werden. Von besonderer Bedeutung ist auch die Nachleistungsfrist. Kann beispielsweise ein im Urlaub Erkrankter nicht seine Heimreise wie geplant antreten, gehen viele Auslandsreise-Krankenversicherungen auch dann noch in Leistung, wenn der Versicherungsschutz abgelaufen ist. Wer auf der sicheren Seite stehen will, sollte beim Vertragsabschluss darauf achten, dass Nachleistungen nicht zeitlich befristet sind. Zu den bedeutenden Kriterien dieser Zusatzversicherung gehört der Krankenrücktransport. Die gesetzliche Krankenversicherung hat diese Leistung erst gar nicht im Leistungsangebot vorgesehen. Dabei kommen schnelle einige Tausend Euro zusammen, die in der Regel von der PKV übernommen werden. Jahresverträge sind meist schon für wenige Euro zu bekommen und Familien profitieren nochmals von attraktiven Konditionen. Wird die dreimonatige Kündigungsfrist nicht beachtet, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr.
Verwandte Artikel:


