Autounfall im Ausland – Wie steht es um die Versicherungsleistungen?

Unabhängig dessen, ob sich ein Autounfall nun in Deutschland, Italien oder Ungarn ereignet – auch ein Autounfall im Ausland ist immer ein Ärgernis für den Fahrzeughalter. Dennoch ist ein Autounfall im Ausland mit größeren Problematiken verbunden, als würde er sich in Deutschland ereignen. Damit Sie sich bestmöglich absichern, sollten Sie bereits vor dem Reiseantritt einige Vorkehrungen treffen.

An erster Stelle ist es wichtig, die Versicherungspolice zu überprüfen. Besonders wenn Sie Vollkaskoversichert sind, können sich hier Unterschiede im jeweiligen Urlaubsland auftun. Ob Ihre Fahrzeugversicherung auch bei einem Autounfall im Ausland zahlen würde, können Sie Ihrer Police entnehmen. Wenn Sie Deutschland verlassen, gilt das Schadenregulierungsrecht des Landes, in dem Sie sich während des Unfallereignisses befinden, und das könnte mit großen Nachteilen gegenüber dem deutschen Recht verbunden sein.

Falls Sie unsicher sind, wie es um Ihren Versicherungsschutz im Ausland steht, informieren Sie sich vorab bei Ihrer Versicherung. Bei dieser Gelegenheit können Sie auch einen Europäischen Unfallbericht anfordern. Natürlich ist es auch im Ausland sehr wichtig, dass der Schaden möglichst genau dokumentiert wird. Daher ist es immer sinnvoll, eine Kamera im Wagen mitzuführen, damit Sie den Schaden im Ernstfall fotografieren können. Leider haben deutsche Autofahrer mit Nachteilen zu rechnen, wenn der Verursacher des Unfalls der einheimische Autofahrer war, da sich die Leistungshöhe für Sachschäden in der Regel stark unter den deutschen Regelungen liegt. Diese Lücke können Sie mit einer Zusatzversicherung für den Ausland Schadenschutz schließen: so erhalten Sie auch bei fremder Verschuldung eine Entschädigung nach deutschem Recht.

Über Ihre Haftpflichtversicherung müssen Sie sich im Ausland in der Regel keine Sorgen machen. Ist der deutsche Urlauber für den Unfall verantwortlich, übernimmt seine Kfz-Haftpflichtversicherung den Schaden. Wie bereits erwähnt kann aus der Vollkaskoversicherung nur mit einer Regulierung gerechnet werden, wenn das Unfallland unter den Vertragsbedingungen aufgenommen wurde.

Allgemein wurde die Schadensregulierung für EU-Länder seit dem 1. Januar 2003 deutlich vereinfacht. Europäische Versicherer sind seither dazu verpflichtet, einen Schadenregulierungsbeauftragten zu nennen, der für das jeweilige Unfallland zuständig ist. Normalerweise genügt ein Anruf beim Zentralruf der Autoversicherer (0180/25026); dieser wird Ihnen den zuständigen Beauftragten nennen können. Nach der Meldung wird dem ausländischen Versicherer eine Frist von drei Monaten eingeräumt, um sich mit dem Betroffenen in Verbindung zu setzen. Für den Fall, dass die Versicherung während dieses Zeitraumes entweder gar nicht oder nicht angemessen auf die Meldung reagiert, können Sie sich an die nationale Entschädigungsstelle wenden. In Deutschland ist dafür der Verein Verkehrsopferhilfe in Hamburg zuständig.

Die Haftpflichversicherung im vergleich

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