Basistarif in der PKV

Welche Bedeutung nimmt der Basistarif in der PKV ein?

Die Gesundheitsreform regelt seit dem Jahr 2007, dass alle Bürger über einen Krankenversicherungsschutz verfügen müssen. Diese gesetzliche Neuregelung betrifft auch ehemals privat Versicherte, die ihren Krankenversicherungsschutz verloren haben. Am 1. Januar 2009 wurde der Basistarif eingeführt, der zwingend von allen privaten Krankenversicherungen angeboten werden muss. Besondere Risiken wie gesundheitliche Einschränkungen, Vorerkrankungen oder fortgeschrittenes Alter dürfen im Basistarif nicht bewertet werden und zu Risikoaufschlägen, Leistungsausschlüssen oder gar einer Ablehnung führen. Das Leistungsspektrum des Basistarifs entspricht  dem der gesetzlichen Krankenversicherung. Verbunden mit der Einführung dieser neuen Tarifvariante muss die PKV für alle ab Jahresbeginn 2009 vereinbarten Neuverträge sicher stellen, dass Altersrückstellungen bei einem Wechsel zu einem anderen privaten Anbieter problemlos übertragen werden können.

Wer darf in den Basistarif der PKV wechseln?

Seit der Einführung des Basistarifs dürfen diejenigen diesen Tarif vereinbaren, die sie erstmalig privat absichern wollen. Darüber hinaus müssen auch Antragsteller aufgenommen werden, die keinen Versicherungsschutz mehr genießen und in der Vergangenheit privat versichert waren. Wer spezielle Voraussetzungen nachweisen kann, muss ebenfalls in den Basistarif aufgenommen werden. Dazu gehören Menschen, die das 55. Lebensjahr bereits vollendet haben, oder eine finanzielle Bedürftigkeit nachweisen können. Diesen Zielgruppen steht die neue Tarifvariante auch dann zur Verfügung, wenn sie aus einem Vertrag wechseln wollen, der vor dem 1. Januar 2009 geschlossen wurde. Dann ist ein Wechsel in den Basistarif der bisherigen Versicherungsgesellschaft möglich. Bis zu maximal 570 Euro zahlen Versicherungsnehmer ab einem Alter von 21 Jahren. Diese Beitragshöhe entspricht den maximalen Beiträgen, die auch die gesetzliche Krankenversicherung von ihren Versicherten erheben darf.

Basistarif – für wen ist er sinnvoll?

Der Gesetzgeber will sicher stellen, dass alle Bürger die Möglichkeit nutzen können, einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz vereinbaren zu können. Insbesondere ältere Versicherungsnehmer, die lediglich über ein niedriges Einkommen oder eine schmale Rente verfügen, sollen mit der Neueinführung des Basistarifs spürbar finanziell entlastet werden. Wer sich diesen Tarif nicht leisten kann, erhält die Chance, die Beitragshöhe halbieren zu lassen. Entsprechende Anträge können bei den zuständigen Sozialämtern oder auch bei den Agenturen für Arbeit gestellt werden, die sich dann an den Versicherungskosten beteiligen. Für alle im Basistarif Versicherten, denen das Leistungsangebot nicht ausreicht, wird die Möglichkeit in Aussicht gestellt, zusätzliche Leistungen privat durch Krankenzusatzversicherungen aufstocken zu lassen. Möglich ist auch, spezielle Selbstbehalte zu vereinbaren, die jedoch mit einer dreijährigen Bindungsfrist verbunden sind. Wie für alle anderen Tarife in der privaten Krankenversicherung gilt auch für den Basistarif, dass jedes Familienmitglied einen separaten Vertrag vereinbaren muss. Ab dem Jahr 2010 können jedoch Krankenversicherungsbeiträge bei der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Dieses Kriterium gilt auch für alle anderen privaten Krankenversicherungstarife. Hierbei wird jedoch nur der Beitrag berücksichtigt, der dem des Basistarifs entspricht. Absicherungen für Zusatzleistungen werden nicht steuerlich berücksichtigt.

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