Kreditablösung – wichtiges Finanzierungskriterium

Das Ablösen eines bestehenden Kredits umschreibt das Vereinbaren eines neuen Kreditvertrags, der entweder bei der Hausbank weitergeführt wird, oder bei einem neuen Kreditgeber vereinbart wird. Innerhalb einer Baufinanzierung kann dies auch dann der Fall sein, wenn der Kreditnehmer ein kurzfristiges Darlehen in eines mit langer Zinsbindung umwandeln will. Soll also ein Gleitzinsdarlehen durch ein Festzinsdarlehen ersetzt werden, oder läuft die Zinsbindung des Altkredits aus, kann eine Anschlussfinanzierung vereinbart werden. Diese wird immer dann fällig, wenn die zu Beginn der Darlehensphase vereinbarte Laufzeit endet. Diese orientiert sich an dem aktuellen Zinsniveau. Kann eine Finanzierung während einer Niedrigzinsphase vereinbart werden, sollte sich der Kreditnehmer über eine lange Laufzeit diese günstigen Konditionen sichern. Ein Zinserhöhungsrisiko wird auf diese Weise während der Zinsbindung ausgeschlossen und trägt zur Planungssicherheit des Kreditnehmers bei. Bei vertraglich vereinbarten langen Zinsbindungen von 15, 20 oder mehr Jahren, bleibt zur Anschlussfinanzierung in der Regel eine überschaubare Restschuld übrig. Selbst wenn zur Kreditablösung ein höheres Zinsniveau gilt, können Restschulden meist problemlos zu Ende getilgt werden. Mit höheren Risiken sind in der Regel kurze Zinsbindungen verbunden. Bei einer negativen Zinsentwicklung zur Anschlussfinanzierung hin, kann eine hohe Restschuld zu einem Zinsschock führen, der die monatliche Belastungsrate erhöht.

Prolongationsangebote nicht immer attraktiv

Läuft die vereinbarte Zinsbindung eines Kredits aus, sollte sich jeder Darlehensnehmer frühzeitig um eine Kreditablösung kümmern. Dazu gehören auch eingehende Vergleiche zwischen der Hausbank und Konkurrenzangeboten. Diese sollten in schriftlicher Form vorliegen, um von verbindlichen Zusagen profitieren zu können. Wer bei einem anderen als dem eigenen Geldgeber günstigere Konditionen findet, kann in der Regel problemlos die Bank wechseln. Ein Bankenwechsel gestaltet sich einfacher, als vielfach angenommen. In der Regel kümmert sich die neue Bank um Formalitäten, zu denen innerhalb einer Baufinanzierung auch das Abtreten eingetragener Grundschulden gehört. Günstigere Konditionen anderer Anbieter können weit über den Gebühren liegen, die für einen Bankenwechsel fällig werden.

Vorsicht- Vorfälligkeitsentschädigung

Soll der Kreditgeber noch während der Zinsbindung gewechselt werden, kommen oft hohe Kosten auf den Darlehensnehmer zu. Liegt die vertraglich vereinbarte Laufzeit des Kreditvertrags unter zehn Jahren, verlangen Banken für einen vorzeitigen Ausstieg eine Vorfälligkeitsentschädigung. Begründet wird diese Forderung damit, dass Banken für Kredite ihrerseits Geld an den Kapitalmärkten aufnehmen müssen. Zinsausfälle lassen sich Geldgeber durch ihre Kunden erstatten. Hinzu kommt, dass es keine rechtliche Verpflichtung für eine Bank gibt, einen Kreditvertrag vor dem Ende der Laufzeit aufzulösen. Hier ist der Kunde auf das Wohlwollen seiner Bank angefangen. Andere Richtlinien gelten für Kreditverträge, die über einen Zeitraum von mehr als zehn Jahren vereinbart wurden. Hier hat der Gesetzgeber die rechtliche Grundlage geschaffen, ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung den Vertrag aufzulösen. Zu den Voraussetzungen gehört jedoch, dass die gesamte Kreditsumme bereits ausgezahlt wurde.

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Vollfinanzierung

Vollfinanzierung – ohne eigene Mittel ins Eigenheim?

Wer für seinen eigenen Ruhestand vorsorgen will, kann unterschiedliche Möglichkeiten nutzen, die unter anderem im Alter eine Zusatzrente in Aussicht stellen. Wer jedoch bereits in der Gegenwart davon profitieren will, entscheidet sich heute immer häufiger für die eigenen vier Wände. Wohneigentum als Kapitalanlage weist sich durch ein hohes Maß an Wertbeständigkeit aus, die darüber hinaus die Lebensqualität erhöht.

Baufinanzierung: Eigenkapital und Darlehen?

Zur goldenen Regel einer soliden Baufinanzierung gehört das Ansparen eigener Mittel. Je höher diese ausfallen, desto weniger Fremdkapital muss aufgenommen werden. Hohes Eigenkapital reduziert somit die Zinslast für das eigene Häuschen. Doch haben sich die Zeiten verändert und künftige Immobilienbesitzer stellen höhere Anforderungen an eine maßgeschneiderte Finanzierung. Kredite müssen heute flexibel ausgerichtet sein und insbesondere die Zielgruppe, die kein Eigenkapital besitzt, verlangt Planungssicherheit, um wirtschaftliche Risiken zu minimieren.

Mit einer Vollfinanzierung günstiges Zinsniveau sichern

Grundsätzlich wird empfohlen, zwischen 20 und 40 Prozent an Eigenkapital anzusparen, doch vielfach wollen auch junge Menschen ein günstiges Zinsniveau nutzen, um heute schon in das eigene Heim anzulegen. Wer über ein gesichertes Einkommen verfügt und lediglich noch keine Zeit hatte, eigene Mittel anzusparen, kann langfristig mit einer Vollfinanzierung, auch 100%-Finanzierung genannt, günstiger fahren, wenn der Bauzins niedrig ist. Da die Entwicklung am Kapitalmarkt nicht vorhersehbar ist, kann niemand sagen, wann mit einem nächsten Niedrigzins zu rechnen ist. Wer alle Sicherheitskriterien erfüllt, kann somit eine Niedrigzinsphase nutzen und in eine Immobilie investieren.

Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit reduziert Risiken

Ohne Eigenkapital einen Kredit zu bekommen, setzt auch besondere wirtschaftliche Verhältnisse voraus. In erster Linie gehört nicht nur ein geregeltes monatliches Einkommen dazu, sondern im günstigsten Falle auch ein gesicherter Arbeitsplatz. Da ohne Eigenkapital die monatliche Belastungsrate in der Regel höher ausfällt als mit einem finanziellen Polster, muss die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit auch bis zum Ende der Laufzeit sicher gestellt werden. Banken haben sich auf die Wünsche der Kunden eingestellt und offerieren auch ein hohes Maß an Flexibilität, wenn es um einen Kredit geht.

Vollfinanzierung – welche Risiken müssen beachtet werden?

Wenn man den eigenen Wohntraum realisieren möchte, muss die Baufinanzierung solide geplant werden. Insbesondere wenn kein Eigenkapital vorhanden ist, drohen höhere Risiken als bei der herkömmlichen Finanzierung. Die Höhe der Belastungsrate steht dann immer im Mittelpunkt, denn kann diese nicht mehr kontinuierlich für die Tilgung des Baukredits gezahlt werden, droht ein Zwangsverkauf der Immobilie. In der Regel reicht der Erlös nicht aus, die restlichen Schulden zu tilgen. Eine realistische Einschätzung der eigenen finanziellen Leistungsfähigkeit muss daher allen Überlegungen voran gestellt werden.

 

  

  

 
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Kredite

Der herkömmliche Konsumentenkredit gehört zu den Allzweckkrediten und ist somit nicht an einen speziellen Zweck gebunden. Die Hausbank gewährt den Kunden auf unterschiedliche Weise einen Kredit, zu denen auch der Dispositionskredit gehört. Wer ein Girokonto besitzt und einen regelmäßigen Zahlungseingang sicher stellen kann, bekommt einen vertraglich festgesetzten Kreditrahmen innerhalb der Dispositionsvereinbarungen. Diese legen fest, bis zu welcher Höhe der Kunde seinen Kreditrahmen „überziehen“ darf. Orientiert am individuellen Einkommen kann der Dispokredit eine Höhe von bis zum dreifachen oder fünffachen des monatlichen Einkommens betragen.

Konsumentenkredit – Alternative zum Dispokredit

Wer jedoch über den Dispositionskreditrahmen hinaus Geld benötigt und den hohen Zinssatz umgehen will, kann mit einem Konsumentenkredit oder Ratenkredit an Zinskosten einsparen. Dieser ist mit einer hohen Planungssicherheit ausgestattet, denn festen Raten ermöglichen Überschaubarkeit bis zur Tilgung des Kredits. Ratenhöhe wie auch Laufzeit können in der Regel vom Bankkunden selber bestimmt werden und als Anhaltspunkt dient immer die aktuelle wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Kreditnehmers. Hierbei gilt die Regel: je kleiner die monatliche Rate, desto länger ist die Laufzeit und umso höher fällt die Zinslast für den gewählten Kredit aus.

Ein Abrufkredit eröffnet großen Spielraum

Wer seinen Disporahmen nicht ausschöpfen will und auch auf einen Ratenkredit mit festen Konditionen verzichten will, nutzt gern den Abrufkredit. Diese Variante eignet sich insbesondere für die Zielgruppe, die regelmäßig ihr Girokonto mit einer Überziehung belasten müssen. Wer schnell einen Kredit benötigt und von günstigen Konditionen profitieren will, kann bei einem Abrufkredit einen Darlehensrahmen nutzen, der gewöhnlich zwischen 1 000 und 50 000 Euro liegt. Wie beim Dispokredit können individuell Beträge angefordert werden, deren Höhe durch eine vertraglich vereinbarte Maximalgrenze definiert ist. Zinsen müssen lediglich für den in Anspruch genommenen Kreditteil gezahlt werden. Einige Banken setzen bei dieser Kreditvariante einen Mindestauszahlungsbetrag voraus, der meist bei 500 Euro liegt. Jedoch können die Konditionen von Bank zu Bank variieren. Zu bedenken ist bei einem Abrufkredit jedoch, dass sich der Zinssatz verändern kann, während der herkömmliche Ratenkredit Planungssicherheit durch einen vertraglich vereinbarten Zins bietet.

Kredite – Banken verlangen Sicherheiten

Wer einen Kredit benötigt, muss bei seiner Hausbank erst einmal seine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit unter Beweis stellen. Ist die Höhe der Kreditsumme überschaubar, reichen in der Regel die letzten drei oder fünf Gehaltsabrechnungen, um problemlos einen Kredit zu beantragen. Fast immer sitzt die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung, kurz Schufa genannt, mit im Boot, wenn ein Kredit vergeben wird. Hier sind Daten von Millionen von Bundesbürgern gespeichert, damit die Vertragspartner der Schufa ihre Risiken reduzieren können. Wer dort einen negativen Eintrag hat, wird es in der Regel schwer haben, einen Kredit zu bekommen.

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Zusatzversicherung

Mit einer Krankenzusatzversicherung Leistungsangebot erhöhen

Gesetzlich Krankenversicherte wissen, dass ihre Kassen längst nicht für alle Angebote in Leistung treten. Aus diesem Grunde bietet die private Krankenversicherung, gelegentlich in Kooperation mit einer Krankenkasse, auch Krankenzusatzversicherungen an. In diesen Fällen locken oft attraktive Rabatte für gesetzlich Versicherte. Immer häufiger entscheiden sich daher Kassenpatienten, ihren Versicherungsschutz durch eine private Police aufzustocken, weil der gesetzliche Schutz oftmals Lücken aufweist.

Krankenzusatzversicherung kann individuell gewählt werden

 Das Angebot der Zusatzversicherungen ist breit gefächert und jeder sollte sich auf die Suche nach dem individuell geeigneten machen. Schließlich muss nicht jedes Risiko abgesichert werden. Zu den effizienten Policen gehört eine Auslandsreise-Krankenversicherung. Mit dieser Zusatzpolice erwirbt auch der Kassenpatient während eines Auslandsaufenthalts den Status eines Privatpatienten, wenn eine medizinische Behandlung oder gar ein stationärer Aufenthalt in einer Klinik notwendig wird. Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) geht selbst in Ländern, mit denen die Bundesrepublik ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat nicht immer für alle Behandlungen und Heilmittel in Leistung, sodass der Patient nicht selten auf einem Teil der Kosten sitzen bleibt. Wird aus medizinischer Sicht ein Krankenrücktransport erforderlich, kann derjenige, der eine Zusatzversicherung vereinbart hat von einer Kostenübernahme ausgehen. Schnell kommen einige Tausend Euro zusammen, die durch das Leistungsangebot der Auslandsreise-Krankenversicherung übernommen wird. Die GKV sieht dies in der Kostenübernahme erst gar nicht vor. Der Versicherungsschutz dieser Zusatzversicherung umfasst beliebig viele Auslandsreisen innerhalb eines Jahres, wobei in der Regel eine Zeitspanne von bis zu sechs Wochen an einem Stück nicht überschritten werden darf. Ist ein darüber hinaus gehender Aufenthalt geplant, muss eine gesonderte Police vereinbart werden. Für Familien bietet die PKV günstige Tarife an, wobei das Alter der Kinder berücksichtigt werden muss. Einige Versicherungsgesellschaften sehen für chronisch Kranken, Senioren und Patienten mit besonderen Risiken wie beispielsweise bei Schwangeren, besondere Tarife vor. Wer bereits privat krankenversichert ist, sollte bei seinem Anbieter nachfragen, ob auch Sonderleistungen wie ein Krankenrücktransport im Standardtarif bereits vorgesehen ist.

Zusatzversicherung gewinnt auch bei zahnmedizinischen Behandlungen an Bedeutung

Da die Höhe der Regelleistungen bei der GKV abgenommen hat, wollen sich viele Kassenpatienten besondere Behandlungen oder höherwertigen Zahnersatz gern über eine Zahnzusatzversicherung absichern lassen. Die Police geht für eine vertraglich vereinbarte Höhe der Summe in Leistung, die nicht über die gesetzliche Krankenversicherung im Rahmen der Regelleistungen abgesichert ist. Wem die Leistungen der GKV nicht ausreichen, sollte sich frühzeitig um eine Zusatzpolice kümmern, denn einige Versicherungsgesellschaften verweigern den Schutz ab einer bestimmten Altersgrenze, die von Anbieter zu Anbieter variiert. Ausgenommen vom Versicherungsschutz ist auch die Kostenübernahme von zahnmedizinischen Behandlungen und Zahnersatz, wenn bereits bei der Antragstellung der Police eine Behandlung abzusehen ist. Hier gelten Wartezeiten, bevor die Versicherung in Leistung tritt.

Hier vergleichen Sie Ihre Krankenzusatzversicherung

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Basistarif in der PKV

Welche Bedeutung nimmt der Basistarif in der PKV ein?

Die Gesundheitsreform regelt seit dem Jahr 2007, dass alle Bürger über einen Krankenversicherungsschutz verfügen müssen. Diese gesetzliche Neuregelung betrifft auch ehemals privat Versicherte, die ihren Krankenversicherungsschutz verloren haben. Am 1. Januar 2009 wurde der Basistarif eingeführt, der zwingend von allen privaten Krankenversicherungen angeboten werden muss. Besondere Risiken wie gesundheitliche Einschränkungen, Vorerkrankungen oder fortgeschrittenes Alter dürfen im Basistarif nicht bewertet werden und zu Risikoaufschlägen, Leistungsausschlüssen oder gar einer Ablehnung führen. Das Leistungsspektrum des Basistarifs entspricht  dem der gesetzlichen Krankenversicherung. Verbunden mit der Einführung dieser neuen Tarifvariante muss die PKV für alle ab Jahresbeginn 2009 vereinbarten Neuverträge sicher stellen, dass Altersrückstellungen bei einem Wechsel zu einem anderen privaten Anbieter problemlos übertragen werden können.

Wer darf in den Basistarif der PKV wechseln?

Seit der Einführung des Basistarifs dürfen diejenigen diesen Tarif vereinbaren, die sie erstmalig privat absichern wollen. Darüber hinaus müssen auch Antragsteller aufgenommen werden, die keinen Versicherungsschutz mehr genießen und in der Vergangenheit privat versichert waren. Wer spezielle Voraussetzungen nachweisen kann, muss ebenfalls in den Basistarif aufgenommen werden. Dazu gehören Menschen, die das 55. Lebensjahr bereits vollendet haben, oder eine finanzielle Bedürftigkeit nachweisen können. Diesen Zielgruppen steht die neue Tarifvariante auch dann zur Verfügung, wenn sie aus einem Vertrag wechseln wollen, der vor dem 1. Januar 2009 geschlossen wurde. Dann ist ein Wechsel in den Basistarif der bisherigen Versicherungsgesellschaft möglich. Bis zu maximal 570 Euro zahlen Versicherungsnehmer ab einem Alter von 21 Jahren. Diese Beitragshöhe entspricht den maximalen Beiträgen, die auch die gesetzliche Krankenversicherung von ihren Versicherten erheben darf.

Basistarif – für wen ist er sinnvoll?

Der Gesetzgeber will sicher stellen, dass alle Bürger die Möglichkeit nutzen können, einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz vereinbaren zu können. Insbesondere ältere Versicherungsnehmer, die lediglich über ein niedriges Einkommen oder eine schmale Rente verfügen, sollen mit der Neueinführung des Basistarifs spürbar finanziell entlastet werden. Wer sich diesen Tarif nicht leisten kann, erhält die Chance, die Beitragshöhe halbieren zu lassen. Entsprechende Anträge können bei den zuständigen Sozialämtern oder auch bei den Agenturen für Arbeit gestellt werden, die sich dann an den Versicherungskosten beteiligen. Für alle im Basistarif Versicherten, denen das Leistungsangebot nicht ausreicht, wird die Möglichkeit in Aussicht gestellt, zusätzliche Leistungen privat durch Krankenzusatzversicherungen aufstocken zu lassen. Möglich ist auch, spezielle Selbstbehalte zu vereinbaren, die jedoch mit einer dreijährigen Bindungsfrist verbunden sind. Wie für alle anderen Tarife in der privaten Krankenversicherung gilt auch für den Basistarif, dass jedes Familienmitglied einen separaten Vertrag vereinbaren muss. Ab dem Jahr 2010 können jedoch Krankenversicherungsbeiträge bei der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Dieses Kriterium gilt auch für alle anderen privaten Krankenversicherungstarife. Hierbei wird jedoch nur der Beitrag berücksichtigt, der dem des Basistarifs entspricht. Absicherungen für Zusatzleistungen werden nicht steuerlich berücksichtigt.

Hier PKV vergleichen

 

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