Extras für Kassenpatienten – Mit Zusatzpolice kein Problem

Wie der Zusatzschutz über eine private Zusatzpolice aussehen soll, kann der Versicherungsnehmer individuell entscheiden, denn nicht jedes Extra ist auch zwingend notwendig, um die gesetzlichen Regelleistungen aufzustocken. Einige Verträge erweisen sich jedoch als sinnvoll, wenn der medizinische Ernstfall eingetreten ist.

Einkommensausfälle lassen sich absichern

Wer übereinen längeren Zeitraum erkrankt, kann als Arbeitnehmer von einer sechswöchigen Lohnfortzahlungsregelung profitieren. Nach Ablauf dieser Frist muss der Erkrankte mit Einkommenseinbußen rechnen, die schnell zu einem finanziellen Engpass führen können. Die Krankentagegeld-Versicherung schützt insbesondere auch diejenigen, die auf eigene Rechnung arbeiten und nicht von einer Lohn- oder Gehaltsfortzahlung profitieren können. Der Zusatzschutz der privaten Krankenversicherung bezieht sich auf die Einkommenslücke zwischen dem durchschnittlichen Nettoeinkommen und dem Krankengeld aus der gesetzlichen Versicherung.

Einkommensausfälle durch Klinikaufenthalt lassen sich versichern

Wer über einen längeren Zeitraum stationär behandelt wird, muss in der Regel mit Zusatzkosten rechnen. Freiberufler haben ohne eine zusätzliche Absicherung mit Einkommensausfällen zu kämpfen, da sie von keiner Lohnfortzahlungsregelung profitieren können. Die Krankenhaustagegeld-Versicherung zahlt für jeden Tag, den der Versicherungsnehmer stationär untergebracht ist. Auf diese Weise können Zusatzkosten bezahlt werden und finanzielle Lücken lassen sich auffüllen. Die Höhe des Tagegeldes für den Klinikaufenthalt kann der Versicherte selber bestimmen. Diese wirkt sich jedoch auch auf die Beitragshöhe für diesen Zusatzschutz aus.

Klinikaufenthalt lässt sich verbessern

Viele Kassenpatienten beklagen die Form der Unterbringung während einer stationären Behandlung im Krankenhaus. Nicht jeder Patient kann entspannt in einem Mehrbettzimmer genesen. Daher entscheiden immer mehr gesetzlich Krankenversicherte für eine Krankenhauszusatzversicherung. Wer sich darüber hinaus nicht vom diensthabenden Arzt untersuchen lassen will, sondern gern den Chef einer Klinik an seiner Seite wünscht, kann dieses Kriterium ebenfalls in den Schutz einer Krankenhauszusatzversicherung einschließen. Doch muss der Antragsteller auch wissen, dass Kassenpatienten trotz Zusatzpolice die Türen zu reinen Privatkliniken verschlossen bleiben.

Auslandsreisezusatzversicherung bringt Sicherheit fern der Heimat

Als wirklich sinnvoll erweist sich der Abschluss einer Zusatzpolice für Auslandsreisen. Die Policen sind bereits günstig abzuschließen und sichern dem Versicherungsnehmer während einer Auslandsreise die Vorteile eines Privatpatienten. Tritt während eines Auslandsaufenthalts der Ernstfall ein, kann der Patient von einer freien Arzt- und Klinikwahl profitieren. Gesetzlich Krankenversicherte müssen auch dann oft mit Kosten rechnen, wenn die Reise in ein Land geht, mit dem die Bundesrepublik ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat. Tritt der Ernstfall ein, sodass aus medizinischer Sicht ein Krankenrücktransport erforderlich wird, geht die Zusatzversicherung in Leistung. Dieses Extra wird von keiner Krankenkasse übernommen. Menschen, die bereits privat krankenversichert sind, sollten vor dem Antritt einer Auslandsreise bei ihrem Anbieter nachfragen, ob der Schutz auch während einer Reise gilt. Mit der Police kann der Versicherte beliebig viele Reise unternehmen, wenn die Zeitspanne von sechs Wochen nicht überschritten wird.

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