Die Tücken der Probefahrten – Unbedingt nur vollkaskoversichert

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Es gibt zwei Varianten, wie eine Probefahrt für eine Privatperson stattfinden kann. Wahlweise ist er derjenige, der sein Auto auf verkaufen möchte und sein Fahrzeug aus diesem Grund für Probefahrten anbietet, oder er ist selbst Interessent eines Wagens und möchte diesen vor dem Erwerb testen. Auf beiden Wegen ist es wichtig, auf bestimmte Vorsichtsmaßnahmen zu achten, damit im Fall eines Unfalls keine Unannehmlichkeiten entstehen und ein vollwertiger Versicherungsschutz sichergestellt werden kann.

Probefahrten nur mit Vollkaskoversicherung

Einem Kaufinteressenten, der einen Wagen zur Probefahrt auf öffentlichen Straßen fahren will, wird dringend nahegelegt, sich noch vor der Fahrt über den Versicherungsschutz des Fahrzeuges zu erkundigen. Eine Probefahrt sollte unbedingt nur dann stattfinden, wenn das Fahrzeug über den Versicherungsschutz einer Vollkaskoversicherung verfügt. Denn andernfalls besteht die Gefahr, dass der Fahrer bei einem selbstverschuldeten Unfall selbst für den Schaden haftet. Liegt eine Vollkaskoversicherung vor, übernimmt diese jeden Kratzer und jeden anderen Schaden, der sich während der Probefahrt ereignet, aber selbstverständlich unter der Voraussetzung, dass der Fahrer weder grob fahrlässig noch vorsätzlich handelte.

Bei Privatfahrzeugen, die zum Verkauf bereit stehen, kommt in der Regel die Kfz-Versicherung des Fahrzeuges für die Kosten der Schäden auf, die sich durch einen möglichen Unfall ereignen. Ist der Fahrer auch der Verursacher des Unfalls, so zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung für den Schaden. Allerdings wird der Eigentümer des Fahrzeuges über diesen Vorfall nicht erfreut sein, da die Versicherung seine Schadensfreiheitsklasse, die SFK, zurückstufen wird. Womöglich wird der Eigentümer für diesen finanziellen Verlust und für die mögliche Selbstbeteiligung einen Schadenersatz vom Fahrer fordern. Ob er dabei mit diesem Vorhaben durchkommen wird, entscheiden die Gerichte sehr unterschiedlich, denn bisher gibt es keine einheitlichen Regelungen dafür. Komplizierter wird es, wenn das Privatfahrzeug über keine Vollkaskoversicherung verfügt. Dann wäre es durchaus möglich, dass der Fahrer ebenfalls selbst für die entstandenen Kosten aufkommen muss.

So können Sie sich beim Privatkauf und –verkauf schützen

Die GDV rät Personen, die einen Privatkauf bzw. –verkauf planen, die Haftungsfrage im Fall eines Unfalls bereits vor dem Beginn der Probefahrt schriftlich zu regeln. Zudem sollte der Privatverkäufer vor Fahrtbeginn stets einen Blick auf den Personalausweis und den Führerschein des Kaufinteressenten werfen. So kann er sicherstellen, dass der potentielle Käufer auch über eine gültige Fahrerlaubnis verfügt, andernfalls würde er seinen Versicherungsschutz verlieren und selbst für eventuelle Schäden haften. Zudem kam es in der Vergangenheit nicht selten zu Entwendungen während der Probefahrten. Vor Entwendungen kann sich der Verkäufer schützen, indem er stets bei den Probefahrten mitfährt und den Zündschlüssel erst nach Einsteigen in das Fahrzeug überreicht und sie noch vor dem Verlassen des Fahrzeuges zurückfordert.

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