Freundschaftsdienste und Transport beim Umzug – Wer zahlt bei Schäden?
Eine Person, die einem anderen Menschen einen Schaden zufügt, muss nach gesetzlichen Regelungen dafür haften. Das gilt auch dann, wenn er einem Freund einen Gefallen tun und ihm beim Umziehen helfen möchte. Bei einem Umzug kann schon mal schnell ein Spiegel durch eine kleine Unachtsamkeit zu Bruch gehen, oder die teure Tischplatte aus Marmor könnte einigen unschönen Kratzern zum Opfer fallen. Wer zahlt bei Schäden?
Keine Versicherungsleistungen auf Gefälligkeitsschäden
Im Versicherungsbereich werden solche Schäden auch „Gefälligkeitsschäden“ genannt. Oft atmen private Umzugshelfer, die einen solchen Vorfall erfahren haben, im ersten Moment erleichtert auf – denn sie verfügen ja schließlich über eine private Haftpflichtversicherung und fühlen sich somit vor Haftungsansprüchen abgesichert. Doch in diesem Fall ist das leider nur ein Irrtum, denn in den meisten Policen sind Gefälligkeitsschäden ausgeschlossen.
Die Verbraucherzentrale Hamburg gab einen Tipp für Umzugshelfer im Freundeskreis: Personen, die ihren Freunden bei Umzügen helfen wollen, können für ihre getane Arbeit ein geringes Entgelt fordern. In diesem Fall würde ein Schaden an der Einrichtung nicht mehr in den Bereich der Gefälligkeitsschäden fallen, da der Versicherungsnehmer aus Eigeninteresse handeln würde. – Ein netter Gedanke, den wir so allerdings leider nicht stehen lassen können. Denn auch bei Aufträgen „gegen Entgelt“ greift der Versicherungsschutz der normalen privaten Haftpflichtversicherung in der Regel nicht. Nicht nur Umzugshelfer sind hiervon betroffen, sondern beispielsweise auch Babysitter, die gegen ein Entgelt auf die Kinder ihrer Auftraggeber aufpassen.
Gefälligkeitsschäden können gegen einen geringen Preisaufschlag in die Versicherungsleistungen der privaten Haftpflichtversicherung eingeschlossen werden. Für den Umzugshelfer ist das durchaus der sicherste Weg, um seinen Versicherungsschutz nicht zu gefährden. Allerdings sollte der Eigentümer der Gegenstände, die es bei einem Umzug zu transportieren gilt, darauf achten, dass die Haftpflichtversicherung nur den Zeitwert der Gegenstände ersetzt, nicht aber deren Neuwert.
Eine Transportversicherung spart im Schadenfall Nerven und Zeit
Wer seinen Umzug gut versichert wissen möchte, kann eine Transportversicherung abschließen. Versichert sind dabei Schäden, die durch den Transport bzw. beim Ein- und Auspackens an den Gegenständen entstehen, und auch Unfallschäden während des Transports sind abgedeckt. Eine Transportversicherung lohnt sich im Grunde nicht nur für einen einzelnen Umzug, sondern immer dann, wenn der Verbraucher eine Ware selbst transportieren möchte, wie beispielsweise bei dem Erwerb und dem Selbsttransport neuer Möbel.
Bei einer professionellen Spedition bzw. einem Umzugsunternehmen sind Transportschäden und Schäden, die durch das Personal entstehen, bereits über die Transportversicherung oder durch die Haftpflichtversicherung des Unternehmens versichert – das Risiko auf Umzugsschäden ohne Versicherungsleistungen bewegt sich hiermit in einem denkbar kleinen Rahmen.
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