Geld zurück bei der Unfallversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung
Unfälle geschehen schnell und unerwartet und haben ohne die richtige Absicherung ein großes finanzielles Nachspiel für die betroffenen Familien zu bedeuten. Um sich vor dem Ernstfall zu schützen und um einer Finanzlücke vorzubeugen, werden die Abschlüsse einer Unfallversicherung und einer Berufsunfähigkeitsversicherung empfohlen.
Die häufigsten Unfälle ereignen sich während der Freizeit, für die Ihre gesetzliche Unfallversicherung, die Sie über Ihren Arbeitnehmer beziehen, nicht aufkommt. Die gesetzliche Unfallversicherung leistet nur bei Arbeitsunfällen, bzw. auf dem Arbeitsweg. Hingegen dessen erhalten Sie bei der privaten Unfallversicherung einen weltweiten Schutz rund um die Uhr.
Früher waren Beitragsrückzahlungen bei Unfall- oder Berufsunfähigkeitsversicherungen eher unüblich. Inzwischen wurde das System modernisiert und Sie können beim Abschluss Ihrer Versicherungen wählen, ob Sie die klassischen Varianten bevorzugen, oder von neuen „Invest“-Systemen profitieren möchten. Einige Versicherer, darunter auch die WWK Versicherung oder die Nürnberger Versicherungsgruppe, bieten bei der Wahl der Unfallversicherung eine spezielle „Invest“-Möglichkeit an. Während der Versicherungsnehmer weiterhin die Vorzüge einer Unfallversicherung mit weltweitem Versicherungsschutz genießt, wird zusätzlich ein Teil der eingezahlten Beiträge in Fonds investiert. Je nach Versicherer und Risikobereitschaft können Sie in der Regel unter verschiedenen Anlagemodellen wählen.
Auch eine Berufsunfähigkeit könnte die Folge eines Unfalls sein, doch hier spielen noch andere Risiken eine bedeutende Rolle. Nicht selten sind Rückenleiden, psychische Erkrankungen oder Allergien der Grund für den Eintritt dieser. Manche Versicherer werben auch bei der Berufsunfähigkeitsversicherung mit „Cash-Back-Policen“, die unter bestimmten Voraussetzungen eine Beitragsrückzahlung versprechen. Diese Form der Berufsunfähigkeitsversicherung finanziert sich über das Überschuss-System. Entwickeln sich die Kosten und Aufwendungen einer Versicherung niedriger als zunächst erwartet, entstehen daraus die sogenannten Überschüsse. Auch hier können Sie Ihren Versicherungsvertrag mit einer Fondsansammlung gestalten, Sie haben aber auch andere Möglichkeiten, wie Sie Ihre Überschüsse verwenden können. Neben der Fondsansammlung können Sie sich für ein Sofortrabatt, ein Leistungsbonus oder eine verzinsliche Ansammlung entscheiden.
Beim Sofortrabatt verrechnen sich die Überschüsse mit Ihrem Versicherungsbeitrag, wodurch die Prämie sinkt und zukünftige monatliche Beiträge niedriger werden. Vereinbaren Sie einen Leistungsbonus, bleibt Ihre Prämie dabei unverändert. Dafür steigt die spätere Rente, die Ihnen im Fall der Berufsunfähigkeit ausgezahlt wird. Bei einer Fondsansammlung oder einer verzinslichen Ansammlung werden die Überschüsse während der Vertragslaufzeit gesammelt und anschließend nach Vertragsende an den Versicherungsnehmer ausgezahlt.
Eine genaue Höhe, oder ob es überhaupt zu einer Auszahlung kommt, kann allerdings bei beiden Versicherungen nicht garantiert werden. Die Höhe variiert ganz nach den Verträgen und ist abhängig von der Laufzeit der Versicherung bzw. dem Fondsverlauf in der Unfallversicherung.
Hier können Sie die Berufsunfähigkeitversicherung vergleichen.
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