Hausratversicherung

Die Hausratversicherung ist im Bereich der Sachversicherungen eine Absicherung, die jeder Wohnungsinhaber oder Hausbesitzer haben sollte, sie ist jedoch keine Pflichtversicherung. Seit 1942 ist die Hausratversicherung ein selbständiger Zweig im Versicherungswesen und die Allgemeinen Hausratversicherungsbedingungen wurden in den nachfolgenden Jahren mehrere Male überarbeitet.

Der Sinn einer Hausratversicherung besteht darin, das Eigentum des Versicherungsnehmers zu versichern. Wohnungseinrichtungen und alles, was in einem Haus an Inventar zu finden ist, könnte durch verschiedene Einflüsse beschädigt, zerstört oder entwendet werden. Im Allgemeinen spricht man zum besseren Verständnis von allen beweglichen Sachen im Haushalt. Das sind natürlich die Möbel, Dekorationen, Kleidung und alles, was sich in den Schränken befindet, aber auch Fahrräder. Auch wenn in jeder Versicherungspolice ein Versicherungsnehmer eingetragen ist, der als direkter Kunde und Ansprechpartner maßgeblich ist, sind auch die persönlichen Gegenstände anderer im Haushalt lebenden Personen in der Hausratversicherung mitversichert, und zwar automatisch. Besondere Vorsicht ist geboten, wenn ein Umzug in eine neue Wohnung oder Haus vollzogen wird, dadurch erweitert sich der Versicherungsschutz für die nächsten drei Monate, ein Umzug muss dem Versicherungsunternehmen jedoch mitgeteilt werden, damit die neue Adresse in einem Policennachtrag dokumentiert wird.

Bei einem solchen Umzug sind auch Schäden, die beim Transport von der alten in die neue Wohnung am Hausrat entstehen in der Hausratversicherung versichert, jedoch nur durch die Gefahren, die durch die Hausratversicherung geschützt sind. Hier sollte der Versicherungsnehmer schon vorher bedenken, dass Umzüge nur innerhalb Deutschlands versichert sind und ggfs. eine zusätzliche Versicherung für das Ausland abgeschlossen werden muss.

Wertsachen als Gegenstand der Hausratversicherung

Für die Wertsachen, die der Versicherungsnehmer in seiner Wohnung oder seinem Haus aufbewahrt, gelten bei der Hausratversicherung besondere Entschädigungsgrenzen. Im Bereich Wertsachen gehören unter anderem Bargeld, Schmuck, Antiquitäten, Sparbücher, Gemälde, Pelze, wertvolle Uhren, Gold und Silber dazu. Hier gibt es eine generelle Entschädigungsgrenze, wenn nicht beim Abschluss der Hausratversicherung eine Erweiterung beantragt wurde. Manche der aufgezählten Wertgegenstände müssen auch in besonders gesicherten Schränken oder Safes aufbewahrt werden, sonst droht beim Diebstahl oder Verlust nur eine oft wesentlich geringere Entschädigung.

Der Wert des Hausrates war schon immer ein Punkt, den die Versicherungsnehmer beim Abschluss einer Hausratversicherung aus verschiedenen Gründen nicht realistisch eingeschätzt haben oder einschätzen konnten. Welche Werte sich wirklich in einer Wohnung verbergen, vermag mancher Wohnungsinhaber gar nicht einzuschätzen. Auch wenn keine besonders zu versichernden Wertgegenstände vorhanden sind, kommt ein meist überraschend hoher Betrag zusammen, der den Wert des Hausrates ausmacht. Um Versicherungsbeiträge zu sparen, wurde oftmals zu niedrig eingeschätzt, was sich dann aber im Schadensfall als kontraproduktiv herausgestellt hat. Unterversicherungen sind bei der Hausratversicherung oftmals ein Grund zu Streitigkeiten, ebenso wie fahrlässig herbeigeführte Schadensfälle. Ein Unterversicherungsverzicht kann davor schützen, dadurch wird eine Mindestversicherungssumme vorgeschlagen, die pro m² vereinbart wird. Im Schadensfall muss zwar nicht mehr alles belegt werden, jedoch wird auch nur diese Versicherungssumme von der Hausratversicherung bezahlt.

Die Außenversicherung im Rahmen der Hausratversicherung

Der hauptsächliche Versicherungsort bei der Hausratversicherung ist die Wohnung oder das Einfamilienhaus des Versicherungsnehmers. Es zählen jedoch auch noch weitere zum Haushalt zählende Orte wie die Terrasse, der Balkon, die Garage, im Mehrfamilienhaus die Stellfläche für das Fahrrad oder auch der Waschraum im Keller dazu. Auch persönliche Gegenstände in einer Ferienwohnung oder auf dem Campingplatz sind über die Hausratversicherung gegen die vereinbarten Schäden versichert.

Auch wenn diese Dinge sich in einem gewissen Grad der ständigen Überwachung des Eigentümers entziehen, sind sie abgesichert, der Versicherungsnehmer muss jedoch auch dabei eine gewisse Ehrlichkeit walten lassen. Zu diesen Pflichten gehört die Angabe aller für den Abschluss einer Hausratversicherung relevanten Informationen. Auch die laufenden Pflichten, wie die Beheizung der Wohnung im Winter, um Rohrbrüche zu vermeiden, Alarmanlagen einzubauen oder sonstige Sicherheitseinrichtungen zu installieren. Trotzdem können im Rahmen der Hausratversicherung Ansprüche des Versicherungsnehmers offen bleiben, wenn diese aufgrund verschiedener Tatbestände von der Entschädigungspflicht ausgeschlossen sind. Dazu gehören beispielsweise:

  • Schäden durch Blitzeinschlag, diese können zusätzlich versichert werden
  • Sengschäden
  • Einfacher Diebstahl ohne Einbruch
  • Trickdiebstahl
  • Schäden durch Regen, Schnee, Hagel infolge nicht ordnungsgemäß verschlossener Fenster/Türen
  • Einbauküchen
  • Parkettböden

Die Hausratversicherung im Vergleich hilft sparen

Der Nutzen einer Hausratversicherung ist anhand dieser Kriterien groß, vor allem, weil die eigene Wohnung oder das Haus und die persönlichen Gegenstände jedem Menschen sehr viel wert sind. Sie stellen das Zuhause für die gesamte Familie dar und sollten gegen alle möglichen Gefahren geschützt werden. Um hier einen realistischen Preis gemessen an den versicherten Risiken zu erhalten, lohnt sich ein Blick auf den Vergleichsrechner für die Hausratversicherung. In ihm werden die Angebote der Versicherer nach einheitlichen Kriterien gegenübergestellt und erlauben dem Leser einen Überblick über die Beiträge und die Leistungen. So kann ganz einfach der beste Anbieter für eine Hausratversicherung gefunden werden, der den persönlichen Hausrat ganz nach Bedarf schützt.

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