Hausratversicherung – Was Sie bei der Eheschliessung beachten sollten
Bei einer Hochzeit überschlagen sich die Gedanken des Paares, das sich soeben das Jawort gab. Wie mag das Leben der jungen Liebe wohl verlaufen? Wann werden die ersten Kinder kommen? An erster Stelle werden die Liebenden wohl ihre Flitterwochen genießen wollen. All diese aufregenden Ereignisse lassen den Vermählten nur wenig Platz für Themen wie Versicherungen, die zukünftigen Finanzen und weitere weniger romantische Dinge.
Dennoch bedeuten Hochzeiten Veränderungen in der finanziellen Lage und ein erweiterter Versicherungsbedarf. Bereits in der Hausratversicherung zeigen sich die ersten Verpflichtungen, was Sie bei der Eheschließung beachten sollten, besonders wenn ein Wohnungswechsel bevorsteht. Besitzen beide Ehegatten eine Versicherungspolice, könnte es ohne eine Abklärung zu einer unnötigen Doppelversicherung kommen. Obendrein sollten Sie Ihrem Versicherer schnellstmöglich Ihre neue Adresse mitteilen – dieser Vorgang ist besonders in der Hausratversicherung wichtig.
Während eines Umzuges haben Sie innerhalb der ersten zwei Monate auf beide Wohnungen einen Versicherungsschutz, sofern sich der neue Wohnsitz ebenfalls in Deutschland befindet. Andernfalls gewährt Ihnen der Versicherer für die gleiche Dauer nur einen Versicherungsschutz auf Ihr altes Zuhause. Unter der gleichen Voraussetzung geht der Versicherungsschutz nach Ablauf dieser Frist automatisch auf die neue Wohnung über. Da sich nicht nur Ihre Adresse, sondern meistens auch die Wohnfläche ändert, ist auch diese Angabe für einen optimalen Versicherungsschutz nötig. Womöglich erweitert sich mit der Eheschließung auch Ihr Hausrat – schließlich bringt Ihr Ehegatte möglicherweise ebenfalls einige neue Möbel oder sogar Wertsachen in das gemeinsame neue Zuhause mit ein. Es ist wichtig, dass Sie Ihre Versicherungssumme angleichen, um eine Unterversicherung zu vermeiden. Liegt im Gegensatz dessen eine Überversicherung vor, können Sie durch eine Anpassung sogar den Versicherungsbeitrag senken und damit Geld sparen. Achten Sie darauf, ob Ihr neuer Wohnsitz über Cerankochfelder oder ein Aquarium verfügt – diese sind in den meisten Hausratversicherung nur dann im Versicherungsschutz eingeschlossen, wenn die dafür vorgesehenen Klauseln eingeschlossen wurden.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, welchen Vertrag Sie im Fall der Doppelversicherung kündigen sollen, hilft Ihnen ein Blick in die Versicherungsbedingungen. So können Sie herausfinden, welche Leistungen zu Ihren neuen Verhältnissen besser passen. Da Hausratversicherer im Fall der Eheschließung ihren Kunden in der Regel ein außergewöhnliches Kündigungsrecht einräumen, können Sie den anderen Vertrag bereits vor Ablauf des Versicherungsjahres kündigen.
Experten raten außerdem zu dem Abschluss einer Wohngebäudeversicherung, wenn es sich bei dem neuen Wohnsitz um ein Eigenheim handelt. Diese schützt Ihr Haus unter Anderem vor wetterbedingten Schäden, beispielsweise durch Sturm oder Hagel. Die Hausratversicherung kommt nur für versicherte Schäden auf, die sich innerhalb des Hauses ereignen.
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