KFZ-Versicherung – Versicherte Sonderausstattung im Fahrzeug

VN:F [1.9.17_1161]
Bewertung abgeben:
Rating: 0.0/5 (0 votes cast)

Wussten Sie, dass ein unbefestigtes Navigationsgerät über die gewöhnliche KFZ-Versicherung nicht versichert ist, wenn es aus dem Fahrzeug gestohlen wird? Lediglich fest installierte Navigationsgeräte gehören der versicherten Sonderausstattung an – und auch nur, wenn Sie über eine Fahrzeugversicherung, also eine Kaskoversicherung, mindestens eine Teilkaskoversicherung, verfügen. Die gesetzlich vorgeschriebene KFZ-Haftpflichtversicherung reicht für einen solchen Versicherungsschutz nicht aus, da diese nur für Schäden aufkommt, die Sie mit Ihrem Fahrzeug anderen Personen anrichten. Doch was, wenn der Schrecken wahr wird und das Auto aufgebrochen wurde? Wie sieht es denn nun mit dem Navigationsgerät aus und was ist, wenn das Handy gestohlen wurde?

Versicherer unterscheiden zwischen drei Kriterien, wenn es um versichertes Sonderzubehör geht:

  1. Zubehörteile, die ohne einen Beitragszuschlag mitversichert sind
  2. Zubehörteile, die gegen einen Beitragszuschlag versichert werden können
  3. Lose Zubehörteile, die nicht versicherbar sind

Auf der ersten Liste befinden sich sämtliche mit dem Fahrzeug verbundenen Teile oder diejenigen, die unter Verschluss gehalten werden. Dazu gehört beispielsweise die Alarmanlage des Fahrzeuges oder das Warndreieck. Auch das Radio oder Ihr fest installiertes Navigationssystem können einen Versicherungsschutz aus der Kaskoversicherung genießen, allerdings nur bis zu einer bestimmten Entschädigungsgrenze des Zubehörs. Auf Wunsch lässt sich der Mehrwert auch gegen einen Beitragszuschlag mitversichern, dieser wird dann von Ihrem Versicherer ermittelt. Nicht versicherbar sind vor allen Dingen lose Gegenstände, wie Atlanten, Mobiltelefone und lose Navigationsgeräte gehören ebenfalls den nicht versicherbaren Gegenständen an.

Eine genaue Übersicht der versicherten Gegenstände können Sie über die Liste der mitversicherten Sachen entnehmen. Informieren Sie sicherheitshalber Ihren Versicherer, wenn Sie neue Geräte in Ihr Fahrzeug installieren lassen und sich über die Versicherungsleistungen im Fall eines Schadens unsicher sind. Ihr Vertreter wird Ihnen jederzeit sagen können, ob die Neuanbringung im Versicherungsschutz eingeschlossen ist, oder erst gegen einen Beitragszuschlag versichert werden kann.

Schutz aus der Hausratversicherung möglich

Manche Hausratversicherungen bieten über die eingeschlossene Außenversicherung einen Versicherungsschutz auf Gegenstände, die aus dem aufgebrochenen Fahrzeug gestohlen wurden, wenn sich das Fahrzeug in der verschlossenen Garage oder einer abgesicherten Parkanlage befand. Allerdings schließen einige Versicherer Gegenstände wie Navigationsgeräte aus Ihrem Leistungsumfang aus. Wenn Sie sich nicht sicher sind, wie es um Ihren Versicherungsschutz steht, können Sie sich mit einem Blick in Ihre Versicherungspolice bzw. in die Versicherungsbedingungen Klarheit schaffen.

Es ist stets das Beste, wenn Sie eine Nummer sicher gehen und lose Gegenstände, wie Handys, Navigationsgeräte oder Laptops nicht in Ihrem Auto liegen lassen, nachdem Sie das Fahrzeug verlassen haben. Was sich nicht im Fahrzeug befindet, kann schließlich auch kein Dieb stehlen.

Hier die KFZ Versicherung im vergleich

VN:F [1.9.17_1161]
Rating: 0 (from 0 votes)

Verwandte Artikel:

  1. WM-Artikel: Vorsicht vor Schäden am Fahrzeug
American Express Gold Card

Schreibe ein Feedback!




* Alle gekennzeichneten Felder sind Pflichtangaben.