PKV – Zusatzversicherung für kieferorthopädische Leistungen
Viele Kinder benötigen heute eine Zahnspange, die mit hohen Kosten für Eltern verbunden ist. Eine kieferorthopädische Behandlung gehört heute für fast jedes zweite Kind dazu, wenn beispielsweise eine Zahnengstand oder ein sogenannter Überbiss zahnmedizinisch korrigiert werden soll. Je früher Behandlungen dieser Art durchgeführt werden, desto besser stehen die Chancen auf ein makelloses Gebiss. Doch erweisen sich diese speziellen Behandlungen nicht nur als langwieriges Procedere, sondern auch als äußerst kostspielig. Schnell kommen da mehrere Tausend Euro zusammen, wenn die Behandlung nach Jahren abgeschlossen wird.
Kassen zahlen nur geringfügigen Anteil
Selbst bei einer Behandlung auf Kosten der Krankenkasse müssen Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung Kosten für teurere Materialien oder eine aufwendige Behandlungsmethode selber tragen. Wer sich als Kassenversicherter für eine private Zusatzpolice entscheidet, können von einer Teilerstattung dieser Kosten profitieren. Nicht nur die Kosten dieser Zusatzversicherung gehören frühzeitig auf den Prüfstand, sondern auch der Leistungsumfang. Als Anhaltspunkt gilt, dass die Zusatzversicherung möglichst einen hohen Teil für reine Privatbehandlungen übernehmen sollte. Darüber hinaus sollte die Police auch für Leistungen zahlen, die mit einem Kassenanteil ausgestattet sind.
Wann macht eine Versicherung für kieferorthopädische Leistungen Sinn?
Diese Variante sollte lediglich für Kinder in Betracht kommen. Zwar sehen Absicherungen auch Leistungen für Erwachsene vor, doch ist dies meist schwer. Schließlich gilt bereits beim Vertragsabschluss, dass beispielsweise eine Fehlstellung der Zähne vom Versicherungsschutz grundsätzlich ausgeschlossen ist.
Wann zahlt die gesetzliche Krankenversicherung?
Kassen übernehmen Behandlungskosten im kieferorthopädischen Bereich, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind. Dazu gehört, dass diese Behandlung aus medizinischer Sicht notwendig wird, denn rein kosmetische Korrekturen müssen immer aus der eigenen Tasche bezahlt werden. Kostenerstattungen werden in diesem Fall auch nicht von der privaten Zusatzversicherung übernommen. Kassen zahlen auch nur dann, wenn eine Behandlung vor dem 18. Geburtstag begonnen wird. Für Erwachsene werden kieferorthopädische Leistungen nicht übernommen, selbst wenn sie aus medizinischer Sicht erforderlich sind. Als einzige Ausnahme gilt, dass es sich beim Patienten um eine schwere Fehlstellung handelt, oder ein Unfall die Fehlstellung die Ursache dafür war.
Was sollte eine private Zusatzpolice leisten?
Wer von seinem Zusatzschutz maximale Leistungen wünscht, sollte einen Tarif wählen, der einen möglichst hohen Anteil für reine Privatbehandlungen zahlen. Sinnvoll ist es auch, wenn der Tarif auch einen Teil der privaten Zusatzkosten bei der Kassenbehandlung übernimmt. Eingehende Vergleiche von Angeboten unterschiedlicher Anbieter erweitert das Leistungsspektrum und spart Kosten. Grundsätzlich gilt: je früher eine private Zusatzversicherung abgeschlossen wird, desto besser. Liegen bereits Fehlstellungen vor, kann ein Versicherer den Vertrag ablehnen.
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