Private Krankenversicherung für die Generation 50 Plus
Die Kosten für Gesundheit steigen an und ein Ende ist nicht in Sicht. Betroffen von Kostensteigerungen ist nicht einzig und allein die gesetzliche Krankenversicherung. Auch die private Versicherungswirtschaft hat mit Beitrags- und Kostenexplosionen zu kämpfen. Die Beiträge für den privaten Schutz orientieren sich am Alter, gerade für die Generation 50 Plus, dem aktuellen Gesundheitszustand, der Krankenvorgeschichte, dem Geschlecht und den persönlichen Risiken, während bei der gesetzlichen Krankenversicherung die Einkommenshöhe Einfluss auf die Beitragshöhe nimmt.
Kostendeckende Kalkulationen können zu Beitragserhöhungen führen
Die Kostenexplosion im Gesundheitswesen lässt sich bei der PKV nicht über staatliche Zuschüsse auffangen. Da die Gesellschaften kostendeckend wirtschaften müssen, müssen die Versicherungsnehmer auch mit Beitragsteigerungen rechnen. Verbunden mit einer Erhöhung der Beiträge ist auch ein Sonderkündigungsrecht. Wer seinen Versicherer wechseln will, muss jedoch einige wichtige Kriterien beachten. Eine neue Gesundheitsprüfung kann dann mit höheren Beträgen verbunden sein und Menschen im fortgeschrittenen Alter haben es dann grundsätzlich schwerer, ein passendes Angebot zu finden. Für einen herkömmlichen Tarif bei einem privaten Versicherer werden dann in der Regel Risikozuschläge fällig und wer besondere Risiken aufweist, muss sogar mit einer Ablehnung rechnen.
Beiträge lassen sich reduzieren
Wer als privat Versicherter seine Gesundheitskosten senken will, muss nicht zwingend seinen Anbieter wechseln, sondern kann sich auch für einen anderen Tarif entscheiden. Grundsätzlich gilt jedoch, dass junge Neukunden weniger Kosten verursachen und daher weiniger für ihre Gesundheit zahlen müssen. Wer den Tarif bei seinem bisherigen Unternehmen wechseln will, kann seit dem 1. Januar 2009 den Basistarif wählen. Dieser bietet ähnliche Leistungen wie die gesetzliche Krankenversicherung und darf auch nicht mehr kosten, als der teuerste Tarif der Krankenkassen. Konkret bedeutet dies, dass die Höchstbeitragssumme auf 570 Euro festgesetzt ist. So genannte Altkunden muss in der Regel nicht diesen Höchstbeitrag zahlen, weil sich angesammelte Altersrückstellungen positiv auf die Beitragshöhe auswirken. Wer jedoch eine kleine Rente bezieht, kann auch die reduzierten Beiträge nicht zahlen. Kann die eingeschränkte wirtschaftliche Situation nachgewiesen werden, besteht die Möglichkeit, bei der zuständigen kommunalen Sozialabteilung oder den Grundversicherungsträger einen Zuschuss zu beantragen.
Standardtarif – für Altkunden interessante Variante?
Wer vor dem Stichtag 1. Januar 2009 privat versichert war, kann auch die Möglichkeit nutzen, in den Standardtarif seines Anbieters zu wechseln. Jedoch können nicht alle Versicherungsnehmer in diesen Tarif wechseln. Versicherte ab einem Alter von 65 Jahren, die mindestens zehn Jahre privat krankenversichert waren, können in den Standardtarif wechseln. Die gleichen Bedingungen gelten auch für Versicherte, die mindestens 55 Jahre alt sind und ein Einkommen nachweisen können, das unter der jährlichen Versicherungspflichtgrenze liegt.
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