Rürup-Rente als private Altersvorsorge für Selbständige
Heutzutage spielt die private Altersvorsorge eine sehr bedeutende Rolle, wenn man sich für das Rentenalter absichern möchte. Staatlich geförderte Altersvorsorgen bieten sich dafür besonders gut an. Neben der Riester-Rente stellt auch die Rürup-Rente, die auch Basisrente genannt wird, eine gute Option dar, um für das Alter entsprechend vorzusorgen. Das gilt besonders für Selbstständige und Freiberufler, aber auch Angestellte können vom Abschluss der Basisrente profitieren. Selbstständige können im Gegensatz zu angestellten Arbeitnehmern weder in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, noch haben Sie Anspruch auf die betriebliche Altersvorsorge oder die staatlichen Förderungen der Riester-Rente. Das macht Selbstständigen den Abschluss der Rürup Rente besonders empfehlenswert.
Die Rürup Rente wurde im Jahr 2005 eingeführt und musste im Vorfeld auf harte Kritik stoßen. Der Grund dafür war die vermeintliche Inflexibilität, denn die Versicherung ist weder kündbar, noch ist sie verleihbar, kapitalisierbar, übertragbar oder vererbbar. Auf diese Weise möchte der Gesetzgeber sichergehen, dass die Basisrente für den Versicherten tatsächlich nur zur privaten Altersvorsorge dienen soll. Ebenso lassen sich die Beiträge ab dem Rentenzahlungsbeginn nicht komplett auszahlen, sondern werden stets als monatlichen Renten bezogen. Allerdings bietet die Rürup Rente im Gegensatz zu anderen Rentenversicherungen eine garantierte lebenslange Rentenzahlung, die frühestens mit dem 60. Lebensjahr beginnt.
Flexible Beitragszahlungen für Versicherte
Der Versicherte kann seine Beitragszahlungen vollkommen selbst bestimmen. Die Beiträge können monatlich, jährlich oder als einmalige Zahlung geleistet werden. Sieht die finanzielle Situation des Versicherungsnehmers mal weniger gut aus, kann er seinen Vertrag auch beitragsfrei stellen, bis er die Beitragszahlung wieder aufnehmen kann.
Vorteile der Rürup Rente
Der Abschluss einer Basisrente bringt dem zukünftigen Rentenempfänger trotz der kritisierten Handhabung eine Menge Vorteile. Wer also auf die Flexibilität verzichten kann, wird am Ende gut belohnt. Durch die hohen steuerlichen Vorzüge werden Rürup Renten immer attraktiver. Im Jahr 2010 können 70% der Beiträge steuerlich geltend gemacht werden. Der Prozentsatz steigt dabei jedes Jahr um weitere 2% an, so dass im Jahr 2025 die Beiträge bis maximal 20.000 EUR bei Singles, bzw. 40.000 EUR bei Ehepaaren vollständig als Sonderzahlungen steuerlich absetzbar sein werden. Zusätzlich können Rürup-Sparer von den Überschussbeteiligungen ihrer Versicherung profitieren.
In Kombination mit einer Hinterbliebenenrente kann die Basisrente sogar eine zusätzliche Absicherung für Kinder und den Ehegatten bilden. Auch im Fall von Arbeitslosengeld II zeigen sich weitere Vorteile für den Versicherungsnehmer. Diese Rürup Rente wird dem „verwertbaren Vermögen“ nicht angerechnet und gilt somit als Hartz IV sicher. Damit müsste ein Arbeitnehmer auch im Fall der Arbeitslosigkeit nicht um seine Altersvorsorge bangen.
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