Sinvolle Zusatzleistungen in der Haftpflichtversicherung

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Die private Haftpflichtversicherung versichert viele der gängigen Gefahren, die sich im Alltag ereignen können und schützt den Versicherungsnehmer und seine Familie von den finanziellen Folgen bei Schadenersatzforderungen von Dritten. Aus diesem Grund zählt die Haftpflichtversicherung als die wichtigste Versicherung, die eine Privatperson abschließen sollte. Aus Unachtsamkeit können schnell und unerwartet Sach- oder Personenschäden entstehen, manchmal sogar in Millionenhöhen. Und da es gesetzlich keine Haftungsgrenze gibt, muss derjenige, der für den Vorfall verantwortlich war, in ganzer Höhe für den Schaden aufkommen.

Auch der ungewollte Leichtsinn von Kindern kann oft zu hohen Schäden führen, für die deren Eltern auch ohne irgendein Zutun im vollen Umfang mit ihrem Privatvermögen haften. Kinder sind in der Regel zwar automatisch in der Haftpflichtversicherung mitversichert, allerdings ist der Schaden ohne weitere Vereinbarungen nur bis zu einem bestimmten Betrag gedeckt. Das gilt sowohl bei ehelichen wie unehelichen Kindern, Stief- oder Adoptivkindern sowie Pflegekindern. Demzufolge müssen Familien für sämtliche Kosten, die nicht von der Versicherung übernommen wurden, selbst aufkommen. Für einen entsprechenden Versicherungsschutz ist die Wahl des Familientarifs empfohlen, obendrein sollten Familien darauf achten, dass auch deliktunfähige Kinder unter sieben Jahren im Versicherungsschutz eingeschlossen sind.

Zusatzleistungen auch für Mieter, Hauseigentümer und Tagesmütter

Die private Haftpflichtversicherung versichert Personenschäden, Sachschäden, Vermögensschäden und sogar Auslandsschäden bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt. Obendrein lässt sich der Versicherungsschutz mit Zusatzleistungen weiter ausbauen und individualisieren.

Das ist besonders für Mieter interessant, wenn sie beispielsweise einen Schlüsselverlust erfahren. Die heutigen Schlüssel funktionieren in der Regel nicht nur an der eigenen Haustür, sondern öffnen auch die Tür zum Hauseingang, Kellertüren und mehr. Bei einem Schlüsselverlust verlangt der Mieter nicht selten einen kompletten Schlosswechsel, dessen Kosten anschließend der Mieter tragen muss. Ist Leistung für Ersatz fremder Schlüssel in der privaten Haftpflichtversicherung des Mieters enthalten, kommt die Versicherung für die Kosten des Schlosswechsels auf. Ebenfalls lassen sich Mietsachschäden bis zu einem bestimmten Betrag versichern. In diesem Fall haftet die Versicherung für Schäden, die sich durch den Mieter innerhalb der Wohnung oder im Wohnhaus ereignen.

Hauseigentümer können die Mitversicherung von Bauvorhaben vereinbaren. Diese leistet für Schäden, die sich während kleinerer Bauvorhaben am Haus ereignen, beispielsweise bei der Neulackierung der Tür. Bei größeren Bauvorhaben empfiehlt sich der Abschluss einer Bauherrenhaftpflichtversicherung. Auch Tagesmütter können mit Zusatzleistungen den Versicherungsschutz um die Betreuung fremder Kinder erweitern. Wer fremde Kinder betreut, trägt für den Betreuungszeitraum schließlich auch die Sorgfalts- und die Aufsichtspflicht für jedes betreute Kind.

Mit Zusatzleistungen können Privatpersonen ihren Versicherungsschutz ganz nach ihren individuellen Bedürfnissen gestalten und optimieren – und das erspart im Ernstfall viele Ärgernisse und Kosten.

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