So schützen Sie Ihr eigenes Recht – Die Rechtsschutzversicherung
Eine private Haftpflichtversicherung braucht jeder Mensch, das ist inzwischen unbestritten. Diese schützt den Versicherten vor Schadenersatzansprüchen Dritter, die in einigen schlimmen Fällen sogar eine lebenslange Verschuldung bedeuten können. Wird dabei der Schadenersatz fälschlicherweise gefordert, so übernimmt die Haftpflichtversicherung neben den anderen Leistungen auch die Abwehr dieser Ansprüche. Hier kann sich Versicherte somit in der Regel auf seine Versicherung verlassen. Was aber, wenn nun Sie derjenige sind, der auf sein Recht gegenüber einer anderen Person bestehen möchte? Wenn der Streit in diesem Fall gerichtlich wird, kann das ganz schön tief in die Tasche greifen. Das könnte zufolge haben, dass Sie zwar grundsätzlich ein Recht haben – beispielsweise auf Schadenersatz – es aber nicht durchsetzen können, da der Streitfall schlichtweg nicht finanzierbar wäre. Sie können das Kostenrisiko eines Rechtsstreits absichern und sich und Ihre Familie weltweit mit einer privaten Rechtsschutzversicherung schützen.
Die Rechtsschutzversicherung übernimmt viele der gängigen Kosten und Gebühren, die während eines Rechtsstreits entstehen können. Dazu gehören die Gebühren eines Anwalts, der nicht von der Versicherung vorgegeben wird, sondern den Sie weiterhin frei wählen können. In der Regel sind auch Zeugengelder und Gerichtskosten versichert, ebenso wie die Honorare eines Sachverständigen oder sogar die Kosten der Gegenseite, falls Sie diese zusätzlich übernehmen müssen.
Sie können Ihre Rechtsschutzversicherung nach Ihrem Bedarf gestalten
Je nachdem, welche Risiken Sie versichern möchten, können Sie Ihre Rechtsschutzversicherung ganz nach Ihren Bedürfnissen gestalten. Als Fahrer eines Kraftfahrzeuges würde sich neben der Privatrechtsschutz- und Berufsrechtsschutzversicherung auch eine Verkehrsrechtsschutzversicherung anbieten, die zusätzlich die Risiken abdeckt, die mit der Teilnahme am Straßenverkehr verbunden sind. Besitzen Sie Immobilien oder vermieten diese, können Sie sich außerdem mit einer Gebäudeeigentümer und Mieterrechtsschutzversicherung abdecken.
Als Familientarif bezieht sich der Versicherungsschutz der Rechtsschutzversicherung auf den Versicherungsnehmer und dessen Ehegatten bzw. nicht ehelichen Lebenspartner, auf minderjährige Kinder und auf volljährige Kinder bis zum Beginn ihrer Erstausbildung bzw. des Erst-Studiums, solange sie nicht verheiratet sind. Für Alleinstehende würde sich ein Single-Tarif besser anbieten, der deutlich günstigere Beiträge aufweist. Beim Single-Tarif ist nur der Versicherungsnehmer im Leistungsumfang berücksichtigt.
Im Familien- und Erbrecht sind nur Beratungsgespräche versichert
Ändert sich die Situation des Versicherten in den Bereichen des Familienrechts, Lebenspartnerschaftsrechts oder Erbrechts, kommt die Rechtsschutzversicherung nur für die Kosten eines Beratungsgesprächs mit einem Anwalt auf. Außergerichtliche oder gerichtliche Tätigkeiten entfallen dem Leistungsumfang der Rechtsschutzversicherung meistens ganz. Dies bezieht sich beispielsweise auf die Situationen Trennung oder Scheidung, die Geburt eines Kindes oder den Tod eines Verwandten.


