WM-Artikel: Vorsicht vor Schäden am Fahrzeug
Der Beginn der Fußball-Weltmeisterschaft 2010 in Südafrika rückt mit großen Schritten näher und auch die Fußballstimmung im Land schreitet langsam auf Hochtouren, denn schließlich feiern wir in etwas über einer Woche den ersten Startschuss des Fußball-Events der nächsten Jahre. Natürlich darf es da auch nicht an entsprechender Dekoration fehlen: Fans hüllen sich in die Schals ihrer Nationalmannschaften und kramen die Fußball-Shirts erneut aus ihren Schränken, aber auch am Auto soll es mit kleinen Fahnenhaltern an entsprechenden Utensilien nicht fehlen. Soweit der harmlose Gedanke, doch in der Praxis könnte die Dekoration am Fahrzeug den vollen Kfz-Versicherungsschutz kosten. Das betrifft sowohl die Kfz-Haftpflichtversicherung, wie auch für die Teilkaskoversicherung Ihres Fahrzeuges!
Achtung vor Schäden durch WM-Artikel
Mit einigen Vorsichtsmaßnahmen können Sie das Risiko zwar mindern, aber dennoch steht fest, dass WM-Artikel nicht in den Versicherungsschutz der Kfz-Versicherung fallen. WM-Artikel landen schließlich vom TÜV ungeprüft in den Verkaufsregalen.
Löst sich beispielsweise ein Fahnenhalter während der Fahrt und beschädigt daraufhin ein anderes Fahrzeug, muss der Fahrer selbst oder über seine private Haftpflichtversicherung für den entstandenen Schaden aufkommen, da die Kfz-Haftpflichtversicherung für den WM-Artikel nicht haftet. Aus diesem Grund weist das Online Portal Check24 darauf hin, sorgsam mit solchen Utensilien umzugehen. Fahnenhalter oder andere WM-Dekorationen sollten demzufolge bei längeren Strecken oder bei Fahrten mit einer hohen Geschwindigkeit, wie es beispielsweise auf der Autobahn der Fall wäre, abmontiert werden.
Eine Flagge am Fenster? Kein Teilkaskoversicherungsschutz!
Mit dem Beginn der Fußball WM 2010 steigt natürlich auch wieder die Verbundenheit zur eigenen Nationalität und das möchte man entsprechend symbolisieren. Im Grunde spricht auch nichts gegen dieses solidere Vorhaben, aber dennoch ist es mehr als ratsam, Fahnen, die am Seitenfenster des Autos festgeklemmt wurden, vor dem Verlassen des Fahrzeuges zu entfernen. Seitenfenster lassen sich durch solche Zusätze nicht hundertprozentig schließen und erleichtern Einbrechern somit das Eindringen in das Fahrzeug. Höchst wahrscheinlich würde der Versicherer einen solchen Vorfall als Fahrlässig bewerten und damit auch die Haftung über die Teilkaskoversicherung verweigern. Demnach könnten Sie die Regulierung nur noch über die Vollkaskoversicherung veranlassen, aber die Inanspruchnahme der Vollkaskoversicherung hat stets ein negatives Nachspiel auf Ihre Schadensfreiheit zufolge. Ihr Versicherungsbeitrag für die Fahrzeugversicherung würde somit wieder steigen und Sie müssten erneut einige schadensfreie Jahre ansammeln, bis Sie den Stand der SFK-Einstufung vor diesem Vorfall erneut erreichen. Diesen Ärger können Sie sich getrost sparen! Mit ein bisschen Achtsamkeit lässt sich die WM auch weiterhin in vollen Zügen genießen, ohne dabei den Kfz-Versicherungsschutz zu riskieren.
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